Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen müssen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan ihres Arztes. Dieser listet alle aktuellen und relevanten Arzneimittel des Patienten auf und gibt Hinweise zur korrekten Anwendung. Laut de Bayerischen Apothekerverband sei dies ein wesentlicher Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit.