Im Bad einer Frau aus Grafenwöhr war die Toilette im Bad verstopft. Eigentlich ein Fall für einen örtlichen Handwerker. Sie entschied sich allerdings für einen Handwerkervermittlungsservice aus dem Internet. Das Ergebnis: Eine Rechnung in Höhe von 2.000 Euro und noch mehr Schaden.
Bei der Frau wurde ein Handwerker vorstellig, der sich sofort ans Werk machte und schon nach etwa einer Stunde fertig war. Für diese Leistung stellte er der jungen Frau ca. 2000,00 Euro in Rechnung, anstatt der im Vorfeld vereinbarten 150,00 Euro.
Der angebliche Handwerker machte ihr glaubhaft, dass sie den Betrag von den Stadtwerken zu 100 % zurückerstattet bekommen würde. Sorgen müsse sie sich diesbezüglich nicht machen, da die Schadensursache nicht von ihr ausgehen würde. Überrumpelt und im guten Glauben, tätigte sie eine Anzahlung in Höhe von 500,00 Euro. Das Problem: Der Schaden wurde nicht behoben, sondern sogar noch verschlechtert. Da der jungen Frau im Nachgang die Summe recht hoch vorkam und sie weiterhin auf ihren Schaden saß, erstattete sie Anzeige bei der Polizei.
Wie die Polizei mitteilt, treten solche Fälle in den letzten Tagen nicht nur in Grafenwöhr, sondern bayernweit auf. Es handelt sich stets um vermittelte Handwerker, die „horrende Summen“ für Arbeitsleistungen für Rohrreinigungen fordern und sich dadurch gegebenenfalls damit strafbar machen, so wie im Fall der jungen Frau. (ms)
Die Polizei empfiehlt deshalb, sich bereits im Vorfeld derartiger Notfälle über tatsächlich ortsansässige Firmen zu informieren. Und sollte es wirklich einmal schnell gehen müssen, sollte man sich dennoch ein paar Minuten länger für eine gezielte Suche im Internet nehmen. Um nicht wie im Fall der jungen Grafenwöhrerin, Opfer einer Straftat wie Betrug oder Wucherei zu werden, sollte spätestens beim Präsentieren einer völlig überteuerten Rechnung kontaktiert werden.
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