Mi, 03.01.2024 , 12:28 Uhr

Waidhaus

Grenzkontrollen weiter verlängert

Deutschland verlängert die Binnengrenzkontrollen bis zum März 2024. Für die Bundespolizei Waidhaus bedeutet das eine enorme Mehrbelastung – doch der Aufwand lohnt sich sehr.

Deutschland hat in diesen Tagen die vorübergehenden Grenzkontrollen bis zum 15. März 2024 verlängert. Innenministerin Nancy Faeser will damit die Schleuserkriminalität bekämpfen und die irreguläre Migration weiter begrenzen. Für die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der Grenze zu Tschechien bedeutet das eine große Mehrbelastung. Doch der Aufwand rentiert sich. Der Journalist Gerhard Beer hat für Oberpfalz TV die Beamten einen Tag lang bei ihrer Arbeit an der Grenze begleitet.
Zum Hintergrund der Kontrollen teilt das Bundesinnenministerium Folgendes mit:
„Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, werden die Mitte Oktober angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz fortgesetzt. Auf der Grundlage von Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes werden die vorübergehenden Kontrollen bis zum 15. März 2024 weitergeführt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unsere Maßnahmen wirken. Unser Kampf gegen das skrupellose Geschäft der Schleuser, die Menschenleben brutal aufs Spiel setzen, ist erfolgreich. Die Bundespolizei hat seit Mitte Oktober im Rahmen der Binnengrenzkontrollen etwa 340 Schleuser festgenommen.
Durch unsere vorübergehenden Grenzkontrollen und die eng abgestimmten Maßnahmen, die unsere Nachbarstaaten treffen, ist die Zahl der unerlaubten Einreisen bundesweit um mehr als 60 Prozent von über 20.000 im Oktober auf etwa 7.300 im November zurückgegangen.
Wir werden auch weiter alles dafür tun, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.
Außerdem gilt weiterhin: Entscheidend zur Begrenzung der irregulären Migration ist der Schutz der EU-Außengrenzen. Dafür brauchen wir das gemeinsame europäische Asylsystem. Wir arbeiten hart daran, die EU-Gesetzgebung hierzu jetzt abzuschließen.“
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei werden auch künftig abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen. So sollen auch Ausweichbewegungen der Schleuser verhindert werden. Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr sind je nach Kontrolldichte möglich, sollen aber weiterhin so weit wie möglich vermieden werden.
Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz ca. 14.600 unerlaubte Einreisen festgestellt und ca. 7.100 Einreisen verhindert oder Aufenthalte beendet. Zudem wurden in diesem Zeitraum ca. 340 Schleuser festgenommen.
Bisher hat die Bundespolizei in diesem Jahr etwa 119.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt, im Jahr 2022 waren es insgesamt etwa 92.000.
Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden – wie bisher – grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet. Dies gilt auch bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen“. So weit sinngemäß die aktuelle Erklärung des Bundesinnenministeriums.
(gb)

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