Gemäß dem Klassiker „same procedure as every year“ bringt auch das Jahr 2023 wieder neue Regelungen bei den Steuern. So zum Beispiel beim Sparerpauschbetrag und dem Grundfreibetrag. Steuerberater Thomas Rumpler aus Amberg erklärt, worum es bei den beiden Beträgen geht: „Der Sparerpauschbetrag ist der Freibetrag für Kapitaleinkünfte. Bis zu diesem Betrag wird keine Kapitalertragssteuer erhoben. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den ein Steuerpflichtiger verdienen kann, ohne dass er bei uns Steuern zahlt. Der Grundfreibetrag bedeutet, bis da hin kann ich Geld verdienen, ohne dass der Staat was davon bekommt.“
Die gute Nachricht ist: Beide Beträge wurden zum 1. Januar 2023 angehoben. Der Sparerpauschbetrag steigt von bislang 801 Euro auf 1.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. „Das heißt, dass ab 1.1.2023 mehr Kapitaleinkünfte und Zinseinkünfte steuerfrei bleiben,“ so Rumpler. Auch der Grundfreibetrag steigt und zwar um 561 Euro auf 10.908 Euro. Bei Paaren ist es der doppelte Betrag. 2024 soll der Grundfreibetrag um weitere 564 Euro auf 11.472 Euro erhöht werden.
(ac)