Für drei Jahre und neun Monate beziehungsweise drei Jahre und drei Monate müssen zwei aus Rumänien stammende Männer ins Gefängnis. Sie haben im Dezember versucht, einen Geldautomaten in Kastl im Landkreis Amberg-Sulzbach zu sprengen. Dazu haben sie Flüssiggas in den Automaten geleitet und versucht, dieses zur Sprengung zu bringen. Das haben die Angeklagten auch eingeräumt.
Aber: Für einen der beiden Verteidiger stand nicht fest, ob die Explosion wirklich durch die Zündvorrichtung der Täter ausgelöst worden ist, oder ob der Automat eine sogenannte Piezo-Zündung selbst ausgelöst hat. Darunter versteht man einen Sicherheitsmechanismus, der eine Verpuffung auslöst, um eine größere Explosion zu verhindern. Der Verteidiger pochte daher auf ein Sachverständiger-Gutachten.
Täter nicht aus der Geldautomatensprenger-Bande
Die Kammer hat den Antrag abgelehnt: Die Angeklagten mussten demnach davon ausgehen, dass das Einleiten von Flüssiggas in den Automaten auch zu einer Explosion führen kann. Für die Staatsanwaltschaft war damit der Tatvorwurf Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl und Sachbeschädigung voll zutreffend.
Im Vorjahr haben Ermittler eine Bande ermittelt, die unter anderem 34 Geldautomatensprengungen in Bayern durchgeführt hat – darunter auch fünf in der Oberpfalz: zwei in Regensburg, je eine in Luhe-Wildenau, Wiesau und Wernberg-Köblitz.
Die Angeklagten im Fall Kastl sind nicht Teil dieser oder einer anderen Bande. Sie waren bisher auch nicht vorbestraft. 133.000 Euro waren zum Tatzeitpunkt im Automaten. An den Tresor kamen die Täter aber nicht. Es entstand jedoch ein Sachschaden von rund 900 Euro. Es ist kein Kavaliersdelikt, wie die Höhe der ausgesprochenen Strafe zeigt.
(mz)