Zu viel Nitrat im Grundwasser. Dieses Problem soll mit der neuen Düngeverordnung verschwinden. Doch was bedeuten die neuen Regeln für die Landwirte?
Für Säuglinge kann es lebensgefährlich sein – Nitrat. Aus diesem Grund gibt es strenge Grenzwerte für Nitrat im Trinkwasser. Seit Jahren steige die Zahl des Nitratwerts laut den Wasserversorgern im Grundwasser jedoch an. Schuld an den hohen Zahlen sei die Gülle. Denn Gülle enthält Stickstoff und nach einer gewissen Zeit im Boden wandelt sich dieses in Nitrat um und sickert ins Grundwasser. Um dem Trend der steigendenen Nitratwerte entegegnzuwirken, sollen strenge Düngeregelungen die Lösung sein.
Frustration bei den Landwirten
Bei Landwirten sorgt die neue Düngeverordnung aber für Frustration - genuau wie bei Jungbauer Florian Weiß aus Hahnbach: Sein Land fällt in das sogenannte "rote Gebiet" - hier befindet sich zu viel Nitrat im Grundwasser. Für Florian Weiß bedeutet das: 20 Prozent weniger düngen. Und das mache sich dann auch im Ertrag bemerkbar, denn der Boden würde sozusagen hungern.
Bodenaufwertung nicht mehr möglich
Für rote Gebiete gilt zudem ein Düngeverbot im Sommer beziehungsweise Frühherbst auf Wintergerste oder Zwischenfrüchte. Für Urlich Kummer, Landwirt bei Alt-Eglsee, sei das kontraproduktiv. Er hat 30 Prozent seiner Flächen in einem roten Gebiet. Falls keine Düngung im Herbst ausgeführt wird, werden die Zwischenfrüchte dementsprechend schwach, so Kummer. Damit würden Lücken auf dem Feld entstehen und damit könne der Erusionsschutz in hängigen Gebieten wegfallen. Auch der eigentliche Sinn der Zwischenfrucht, nämlich die Aufwertung der Nährstoffe im Boden, fallen weg.
Neue Güllegruben müssen entstehen
Auch Flächen die nicht zu den roten Gebieten zählen, dürfen im Herbst nicht mehr so viel gedüngt werden. Damit muss mehr Lagerkapazität für Gülle und Gärrest geschaffen werden. Nach der neuen Verordnung sechs Monate. Für größere Betriebe sogar neun. Florian Weiß hat deswegen sogar eine neue Güllegrube gebaut. Ulrich Kummer hat schon 2017 nach der ersten Düngeverordnung vorgesorgt und ein weiteres Lager bei seiner Biogasanlage dazu gebaut. Investitionen die für beide Landwirte schwierig, aber dringend notwendig waren aufgrund der Düngeverordnung.
Maschinenring bietet Unterstützung an
Wichtiger Punkt bei der neuen Düngeverordnung ist auch die Dokumentation. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Düngen muss alles aufgezeichnet werden. Landwirt Ulrich Kummer befürchtet, dass dies am schwierigsten für viele Landwirte sein wird, da die Dokumentation sehr umfangreich ist. Der Maschinenring Amberg-Sulzbach, in der Kummer Vorstand ist, bietet in Kooperation mit dem Maschinenring in Neustadt und Tirschenreuth Hilfen an. Jeder Landwirt könne sich einfach bei einem der drei Maschinenringe melden.
(sh)