Silvester steht bevor, und damit auch die Hochsaison für Feuerwerkskörper. Diese werden in vier Kategorien eingeteilt: F1 bis F4. F1 ist das ganze Jahr über ab 12 Jahren zugelassen, F2 kurz vor Silvester ab 18 Jahren, während F3 und F4 erlaubnispflichtig sind.
Eine Entschärfergruppe der Bundespolizei hat gezeigt, welche Verletzungen durch Pyrotechnik entstehen können. Pyrotechnik der Kategorie F2 kann zu schweren Verbrennungen führen, während F3 ganze Gliedmaßen abtrennen kann.
Sicherstellung und Nutzung illegaler Pyrotechnik
Im Jahr 2023 hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus 870 kg Pyrotechnik sichergestellt. Verbotene oder erlaubnispflichtige Pyrotechnik wird nicht nur zu Silvester gekauft, sondern auch für kriminelle Zwecke wie die Sprengung von Geldautomaten genutzt.
Häufige Aufgriffe am Grenzübergang bei Waldsassen
Die meisten Aufgriffe verzeichnet die Bundespolizeiinspektion am Grenzübergang in Waldsassen. Wer mit illegaler Pyrotechnik erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. In allen Fällen wird eine Strafanzeige verhängt, außerdem wird es teuer. Die Gerichte verhängen teilweise drastische Strafen, und die Kosten für die Lagerung und die Vernichtung der Pyrotechnik müssen auch übernommen werden.
(kw)