Die Hochwasserlage hat sich zwar inzwischen wieder entspannt, für die Betroffenen ist das Problem damit aber noch lange nicht aus der Welt. Die entstandenen Schäden werden sie noch deutlich länger beschäftigen. Was viele aber vermutlich nicht wissen: Die Kosten dafür können bei der Steuer geltend gemacht werden. „Es gibt im Steuerrecht den Begriff Außergewöhnliche Belastungen.“, erklärt Steuerberater Thomas Rumpler. Gibt man diese in seiner Steuererklärung an, mindern sie das zu versteuernde Einkommen. Unter diese Außergewöhnlichen Belastungen können auch Hochwasserschäden fallen. Ein wichtiges Stichwort hierbei ist die zumutbare Belastung. Die variiert je nach Einkommen, ist aber der Gradmesser. Erst wenn die außergewöhnlichen Belastungen höher sind als die zumutbaren, sind die Kosten steuerlich absetzbar.
Die Außergewöhnliche Belastung ist für Eigentümer im eigenen Heim relevant. Wer Wohneigentum vermietet, der kann die Kosten anders geltend machen. „Da habe ich dann voll abzugsfähige Renovierungskosten.“, so Steuerexperte Thomas Rumpler.
(ac)