Ein Kunde des Supermarktes am Brunnfeld informierte die Polizei. Das Auto stünde in der prallen Sonne und der Hund habe kein Wasser. Auch die Fenster wären nur ein klein wenig geöffnet. Laut weiteren Zeugenaussagen befand sich der Hund ungefähr eine dreiviertel Stunde in dem Auto. Zeugen sprachen die 51-jährige Hundebesitzerin, als sie zum Auto zurückkehrte, darauf an.
Doch die Hundebesitzerin aus dem westlichen Landkreis Cham fuhr davon. Ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin von der PI Schwandorf eingeleitet, aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Ähnlicher Fall in Sulzbach-Rosenberg
Auch in Sulzbach-Rosenberg kam es am Sonntag zu einen ähnlichen Vorfall. Gegen 17:00 Uhr wurde die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg von einer Taxifahrerin alarmiert. Ein Hund solle seit ungefähr 20 Minuten in einem geparkten Auto in der prallen Sonne und bei geschlossenen Fenstern eingeschlossen sein.
Der Hund konnte aus dem nicht versperrten Auto schnell befreit werden. Die Hundebesitzerin, welche leicht ausfindig gemacht werden konnte, erwartet nun ebenfalls eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Grundsätzlich ist es am besten, sein Haustier nicht im Auto zu lassen. In manchen Situationen ist dies allerdings nicht vermeidbar.
Sollten Sie sich in so einer Situation befinden, dann gibt es ein paar Tipps. Laut bussgeldkatalog.org sollte auf folgendes geachtet werden:
– ausreichend Wasser sollte dem Tier zur Verfügung stehen
– ein Fenster sollte leicht geöffnet werden, damit das Tier ausreichend Frischluft hat.
– Ein direkter Zug, wie auch eine laufende Klimaanlage, sollte allerdings vermieden werden
Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner Überhitzung, aber auch keiner Unterkühlung kommt.
(ls)