In Hinblick auf die neue Corona-Welle mit der Omikron-Variante wurde der Verkauf von Pyrotechnik auch in diesem Jahr verboten. Mit diesem Schritt sollen die Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie nicht noch zusätzlich durch die hohe Verletzungsgefahr beim Zünden von Böllern und Raketen belastet werden.
Trotz dieser Regelung konnten die Polizeibeamten in der Oberpfalz schon vermehrt verbotene Böller und Pyrotechnik bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien finden.
CE-Kennzeichnung und BAM-Kennzeichnung
Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Sogenannte Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten, berichtet das Polizeipräsidium Oberpfalz.
Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte – BAM steht für Bundesamt für Materialforschung und -Prüfung – und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.
Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt
Unter der Kategorie 1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind z.B. Wunderkerzen.
Unter der Kategorie 2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Verkauf von diesen Feuerwerken ist heuer verboten.
Lärmschutz beachten
Die Polizei warnt: Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen und Sachschäden können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.
Aus Gründen des Lärmschutzes ist es auch nicht erlaubt, Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Weiterhin gilt in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen die von den Kommunen definiert werden.
(vl)