Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Deutschland in Kraft. Was ändert sich für Bauherren? Und: wie viel Klimaschutz steckt in der neuen Regelung?
Etwa 28% der deutschen CO2-Emmissionen entstehen im Bau- und Gebäudesektor. So die deutsche Bundesregierung 2018. Damit ist klar: Die Branche spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Nachhaltigkeit ist auch hier das Gebot der Stunde. In wenigen Tagen tritt nun in Deutschland ein neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Ob das allerdings für mehr Klimaschutz am Bau sorgt, ist umstritten.
Kaum Änderungen für Bauherren
Christian Heldrich zum Beispiel, Geschäftsführer der Firma Dämmfuchs aus Weigendorf, ist davon nicht überzeugt. Seiner Ansicht nach hätten in das neue Gesetz höhere Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit eingefügt werden müssen. Zum Beispiel sollte die Klimafreundlichkeit von Herstellung und Entsorgung von Baumaterial berücksichtigt werden. Das sei aber nicht der Fall.
Im neuen Gebäudeenergiegesetz werden hauptsächlich drei vorherige Regelungen zusammengeführt und in einem Gesetz vereint. Stichtag für Bauvorhaben, die bereits in Planung sind, ist die Abgabe des Bauantrages. Ist diese nach dem 1.11., gilt für das Bauprojekt das neue GEG.
Große inhaltliche Änderungen für Bauherren oder Hauseigentümer treten aber nicht in Kraft, weiß Energieberater Josef Simon aus Kümmersbruck. Es gebe keine Verschärfungen bei Anforderungen an Neubauten oder Bestandsgebäuden.
Nachhaltigkeit grundsätzlich möglich
Wie viel Nachhaltigkeit in einem Gebäude steckt, das hänge auch von den Entscheidungen des Bauherren ab, so Christian Heldrich. Seine Firma dämme beispielsweise nicht mit dem weit verbreiteten Mattendämmstoff, sondern mit Cellulose – also altem Zeitungspapier. Das sei in der Herstellung nachhaltiger, da der Energieaufwand sehr gering ist und ein altes Material recycelt wird. Außerdem habe es auch bessere Dämmeigenschaften als herkömmlicher Mattendämmstoff. Da der Cellulose-Stoff eingeblasen wird, entstehen keine Spalten oder Fugen in der Dämmschicht.
Dass das neue Gebäudeenergiegesetz in Zukunft noch nachhaltiger wird, ist grundsätzlich möglich. 2023 sollen die Anforderungen an Gebäude überprüft werden und eventuell - mit Blick auf neue Technologien - weiterentwickelt werden. Antworten auf Fragen in konkreten Fällen bekommen Sie bei Planungs- oder Ingenieurbüros sowie bei zugelassenen Energieberatern.
(az)