Mo, 07.02.2022 , 14:28 Uhr

Corona-Krise

Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Bayern ausgesetzt

Zum 15. März hätte sie kommen sollen: Die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Bayern. Nun aber wohl doch nicht, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder heute mitteilte.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Bayern wohl erst einmal vom Tisch. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat heute nach der Sitzung des CSU-Vorstands gesagt, dass es eine großzügige Übergangsregel geben soll, die einem Aussetzen der Impfpflicht zunächst gleich kommen wird. Ansonsten hätten ab dem 15. März alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gegen Corona geimpft sein müssen.

Die Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das „kann“, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.

Eine Nachricht, über die sich zahlreiche Demonstranten wohl freuen dürften. Wie die Demonstranten am Weidener Marktplatz am vergangenen Samstag. Die „Galerie des Grauens“ soll zeigen, dass eine Impfung gegen das Coronavirus nicht ganz unbedenklich sei – immerhin zeigt die Galerie die Einzelschicksale vieler Menschen, die an Nebenwirkungen der Impfung leiden würden.

Wohl ein kleiner Erfolg heute für alle Gegner der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Für wie lange die Impfpflicht ausgesetzt sein soll– das ist allerdings noch unklar.

(vl / Kamera: Corina Gebhardt)

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