Sie wurde lange diskutiert, ist heftig umstritten, doch nach dem heutigen Tag dürfen nicht gegen Covid geimpfte Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen nicht mehr weiterbeschäftigt werden. Soweit zumindest die Theorie.
Doch die Mühlen der Verwaltung dämpfen das Dilemma, dass auf der einen Seite überall Pflegekräfte eklatant fehlen, auf der anderen Seite jedoch arbeitswillige aber impfunwillige Pflegekräfte vom Dienst ausgeschlossen werden sollen.
Das hochgepriesene Gesundheitssystem in Deutschland stößt damit an seine Grenzen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen umschichten, zum Teil Behandlungen verschieben.
Ausgerechnet in dieser Situation gilt ab morgen die Corona-Impfpflicht für Ärzte und alle anderen Bediensteten in medizinischen Berufen. Das bayerische System sieht aber nun vor, dass es lange lange dauern wird bis ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Zunächst genügt es, wenn die Einrichtungen Ungeimpfte an das Gesundheitsamt melden. Dort läuft dann ein gestuftes Verwaltungsverfahren an.
Die Impfgegner bekommen eine Einladung zu einem Beratungsgespräch, dann Bedenkzeit, dann eine neue Impfaufforderung, dann Bußgelder in bis zu viersteller Höhe und dann und dann und dann erst droht das Beschäftigungsverbot. Doch zuvor hat dann auch die Einrichtung noch ein Mitspracherecht. Sollte der Mitarbeiter unverzichtbar sein, dann kann von dem Beschäftigungsverbot im Einzelfall abgesehen werden.
Dass sich das ganze Verfahren monatelang hinziehen kann, liegt auf der Hand und wird auch von allen im Bayerischen Gesundheitsministerium eingeräumt – wenn nicht sogar beabsichtigt.
Denn theoretisch kann es durchaus sein, dass sich die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot im Einzelfall bis zum Dezember hinzieht – und dann endet die Einrichtungsbezogene Impfpflicht bereits wieder.
(gb)