Anfang Februar ging die Meldung durch die oberpfälzer Medien, dass der Heimleiter des Elisabethenheims in Schwandorf und eine weitere leitende Person auch Angehörige von Beschäftigten zur Coronaimpfung zugelassen hatten. Diese waren damals allerdings noch nicht dazu berechtigt. Die Heimaufsicht am Landratsamt Schwandorf wurde eingeschaltet.
Das Ergebnis der Überprüfung: Es sei zwar ein Fehlverhalten gewesen, die nicht priorisierten Angehörigen zu impfen, aber Bewohnerinteressen seien davon nicht beeinträchtigt gewesen. Ein Beschäftigungsverbot sei deshalb unverhältnismäßig, zumal der Heimleiter selbst dadurch keinen Vorteil erlangt habe. Von Seiten der Heimaufsicht bleibt der Vorfall damit ohne Konsequenzen.
Der 8-seitige Abschlussvermerk wurde auch der Stadt Schwandorf geschickt. Die Stadt soll die Unterlagen eigenständig prüfen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.
(tb)