Di, 11.01.2022 , 13:24 Uhr

Corona-Krise

Kein 2G plus in der bayerischen Gastronomie - Bayern geht Sonderweg

In Bayern wird es in der Gastronomie kein 2G plus geben. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass auch in der Gastronomie bundesweit 2G plus herrschen soll. Bayern hatte dem aber bereits eine Protokollerklärung beifügen lassen, in der sich der Freistaat von einer erneuten Verschärfung der Coronaregeln in der Gastro distanziert. Bereits am Freitag äußerte Ministerpräsident Markus Söder Bedenken, ob die Regel in Bayern umgesetzt wird. Dafür stand er in den vergangenen Tagen besonders in der Kritik.

Kein 2G plus in der Gastronomie

Heute hat das Bayerische Kabinett beschlossen: Den Bund-Länder-Beschluss setzt der Freistaat nicht um. Das bedeutet, für die bayerische Gastro gilt weiterhin die 2G-Regel. Genesene und Geimpfte müssen keinen zusätzlichen negativen Test vorlegen.

Vereinheitlichung der Quarantänebestimmungen
Außerdem hat das Kabinett heute die Quarantänebestimmungen vereinheitlicht. Demnach gilt nun sowohl für Infizierte als auch für Kontaktpersonen eine Quarantänezeit von 10 Tagen. Danach sei man ohne PCR-Test wieder aus der Isolation befreit. Nach 7 Tagen könne man sich mit PCR- bzw. Schnelltest freitesten, erklärt Staatsminister Flrorian Herrmann. Das gilt jedoch nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei sind.

Ausnahmen davon sind:

Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).

Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

Außerdem soll ab Freitag oder Samstag – das hängt vom Bundesrat ab – gelten: Geboosterte müssen nicht in Quarantäne.

(vl)

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