Bayern hebt die Maskenpflicht Ende Januar auf. Das hat heute Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek verkündet. Möglich mache das die gute Entwicklung in der Corona-Pandemie. Holetschek betonte, dass die Politik sich im Vorfeld dazu intensiv mit den Ärzten abgestimmt habe.
Der Entfall der Maskenpflicht betrifft Gemeinschaftsunterkünfte und die Beschäftigten in den Arztpraxen. Es ist damit die letzte Schutzmaßnahme in der bayerischen Corona-Verordnung, die fällt. Die bundesweit vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen besteht allerdings weiterhin. Genauso die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
(bg)