Nach der Maskenpflicht nun auch die Quarantänepflicht: Die Politiker setzen auch hier auf mehr Eigenverantwortung. Bereits gestern, 4. April, haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder darauf verständigt, die Isolation nur noch „dringend zu empfehlen“. Heute stellte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek das dem Kabinett vor. In der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung erklärte Holetschek, was ab dem 1. Mai bezüglich der Quarantänepflicht in Bayern gelten wird:
Empfehlung, keine Anordnung
Sowohl den Infizierten als auch den Kontaktpersonen wird künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich zu isolieren und Kontakte zu meiden. Außerdem wird die Dauer dieser freiwilligen Isolation auf 5 Tage heruntergesetzt. Aber eine Anordnung vom Gesundheitsamt fällt künftig weg.
Sonderfall Gesundheitswesen und Pflege
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege wird es aber bei den strengeren Vorgaben bleiben. Für die positiv-getesteten Beschäftigten mit Symptomen wird es weiterhin eine Anordnung vom Gesundheitsamt mit Betretungsverbot für die entsprechende Einrichtung geben.
Keine Testungen an Schulen und Kitas
Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Das bedeutet, dass generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung eingestellt werden.
Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.
(vl)