Es sei „der Einstieg zum sanften Ausstieg“ – so hat Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann die Lockerungen beschrieben, die das Kabinett heute beschlossen hat. Nachdem sie ein weiteres Mal die Corona-Lage eingeschätzt und bewertet haben, haben die Minister Folgendes beschlossen:
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits gestern angekündigt hat, wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst ausgesetzt. Es bräuchte eine längere Umsetzungsfrist, da sonst die Impfpflicht die Personalsituation im Gesundheitswesen und damit auch die Patienten gefährdet, erkärte Herrmann.
Keine Sperrstunde in der Gastronomie
Bisher haben die Gastronomen ihre Lokale um 22 Uhr schließe müssen. Diese Gastro-Sperrstunde ist nun ersatzlos gestrichen, so Herrmann.
Mehr Zuschauer in Theater, Kino, Sport und Co.
Es gebe nun keine Differenzierung mehr zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen. Im Sport wird die mögliche Auslastung auf 50 Prozent sowohl im Inneren als auch im Außenbereich erhöht. Bei Kultur und Kino sogar auf 75 Prozent. Damit sei nun auch der Abstand nicht mehr der entscheidende Faktor, erklärte Herrmann. Für alle Veranstaltungen gilt aber eine Obergrenze von maximal 15.000 Zuschauern. Außerdem dürfen nun auch wieder Stehplätze verwendet werden.
Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird von 12.500 auf 25.000 Menschen erhöht.
Für Seilbahnen besteht nun eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent.
Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter 2G zugänglich.
Körpernahe Dienstleistungen unter 2G-Regeln
Bei den körpernahen Dienstleistungen gilt nun nicht mehr 3G, sondern 2G. Außerdem entfällt die bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung.
Regeln bei positiven Fällen in der Kita
Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Hotspot-Regel weiter außer Kraft
Die Hotspot-Regel bleibt weiterhin bis einschließlich 23. Februar außer Kraft, ergänzte Herrmann abschließend.
(vl)