Der Bezirksvorstand von ver.di Oberpfalz zeigt sich über die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand“ für nicht zulässig zu erklären, enttäuscht. Das hat die Gewerkschaft nun in einer Pressemitteilung verkündet. „Statt sich des Anliegens anzunehmen, hat die Staatsregierung es vorgezogen, es formaljuristisch abzuwehren. Das vorliegende Urteil enttäuscht jetzt unzählige Pflegekräfte und Patienten“, wird Stefan Dietl zitiert, Bezirksvorsitzender des ver.di Bezirks Oberpfalz.
Bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern müssten nun durch betriebliche und tarifliche Möglichkeiten erreicht werden, so Manuela Dietz, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin bei ver.di Oberpfalz. Das sei enorm wichtig, um gerade in einer ländlichen Region eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Um Beschäftigte in Krankenhäusern zu entlasten, sei vor allem eine gesetzliche Personalbemessung nötig. So sei es möglich, den Fachkräftemangel zu entschärfen.
Die herrschenden Belastungen in den Krankenhäusern müssten reduziert werden, um die Abwanderung von Fachkräften in die Teilzeit oder andere Branchen zu verhindern. „Die Schließung von ländlichen und kleineren Krankenhäusern, wie in der kürzlich veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung, kann nicht zu einer Verbesserung der Versorgung oder zu einer Entlastung der Beschäftigten führen“, so Bezirksgeschäftsführer Alexander Gröbner, „denn die herrschenden Probleme werden dabei nicht verändert, sondern nur verschoben!“
Ver.di sieht nun in erster Linie die Staatsregierung in der Pflicht, für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingung Sorgen zu tragen. (az)