In einer Pressekonferenz informierten Ministerpräsident Markus Söder und seine Ministerkollegen über den weiteren Fahrplan in Sachen Corona-Pandemie. Vor allem Eines wurde deutlich: Die Impfbereitschaft müsse wieder ansteigen.
Hier die Zusammenfassung der Kabinettsitzung:
1. Bayern weitet Corona-Impfangebote massiv aus / Impfen wird schneller und flexibler / Starke Partner setzen neue Impfangebote um
- Bayern weitet im Kampf gegen die Corona-Pandemie seine Impfangebote massiv aus. Die Staatsregierung wird Corona-Impfungen weiter flexibilisieren und die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger weiter steigern. Besonders im Fokus steht dabei die Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen. Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Zudem soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. Man kann sich also auch stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden.
- Ergänzend sollen vor Ort Sonderimpfaktionen ausgeweitet werden. So sind Impfungen mit mobilen Teams zum Beispiel vor Geschäften, auf Märkten oder bei Sportveranstaltungen möglich. Die Impfzentren können auch „Familiensonntage“ für Eltern und Kinder ab zwölf Jahren anbieten. Ergänzend können die Impfzentren Drive-in-Angebote einrichten. Ziel ist es, den Impfstoff vor allem mit Hilfe mobiler Teams zu den Menschen zu bringen. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu erreichen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf starke Partner vor Ort. Dazu gehören der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landessportverband, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkstag, der Bundesverband der Systemgastronomie und die Betreiber großer Einkaufszentren, die bei der Umsetzung neuer und unbürokratischer Impfangebote helfen werden.
- Ergänzend bietet die Staatsregierung Impfaktionen für bestimmte Zielgruppen: Reihenimpfungen für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind schon angelaufen, in Kürze werden Reihenimpfungen für Studierende folgen.
2. Bayerisches Landesprogramm zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie angelaufen / Freistaat stärkt Jugendarbeit und Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Gleichzeitig leisten sie durch das Einhalten von Beschränkungen und Hygienemaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie. All das hat Spuren hinterlassen. Das bayerische Kabinett hat deshalb am 23. März 2021 ein Landesprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie beschlossen. Der Bund hat später mit einem eigenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ nachgezogen, von dem auch die Kinder und Jugendlichen in Bayern profitieren.
- Das Bayerische Unterstützungsprogramm deckt die gesamte Altersspanne der Kinder und Jugendlichen und ihre vielfältigen Bedürfnisse ab. Zum einen werden bereits bestehende Programme ausgebaut (z.B. Jugendsozialarbeit an Schulen, Stärkung der Erziehungsberatungsstellen, zusätzliche Ausbildungsakquisiteure). Zusätzlich werden neue niederschwellige Unterstützungsangebote zur Stärkung von Jugendarbeit und Partizipation von Kindern und Jugendlichen geschaffen.
- So findet im Herbst 2021 ein gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring initiierter digitaler Hackathon statt, um gemeinsam Kontakt- und Partizipationsformate im digitalen Raum zu erarbeiten. Ausgewählte dort erarbeitete Projekte werden mit einem Jugendbudget in Höhe von 1 Mio. Euro umgesetzt und gefördert. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jugendring wird eine Reaktivierungs- und Wertschätzungskampagne entwickelt. Um den direkten Dialog sowie die Beteiligung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, wird derzeit eine Website konzipiert, die einen Überblick über bestehende Partizipationsmöglichkeiten gibt und Akteure besser vernetzt.
- Ein weiterer wichtiger Baustein des Unterstützungskonzepts ist die Stärkung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), die weiter ausgebaut wird und gerade sozial benachteiligte junge Menschen gezielt Hilfestellung geben kann.
- Besonders belasteten Familien greift der Freistaat gezielt unter die Arme und baut entsprechende Hilfen während der Corona-Pandemie kontinuierlich aus: Die bestehenden 180 multidisziplinär ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen können bis 2022 um zusätzliche 90 geförderte Stellen erweitert und die Struktur der Erziehungsberatung damit gestärkt werden. Das von Bayern initiierte und länderübergreifende Projekt der virtuellen Beratung wird ab 2022 um zusätzliche 50.000 Euro gefördert, um die digitalen Angebote zu stärken. Rund 70.000 Familien erhalten somit jährlich Unterstützung durch eine der bayerischen Erziehungsberatungsstellen.
3. Änderungen bei großen Sportveranstaltungen und kulturellen Großveranstaltungen
Ab 15. Juli 2021 gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen: Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:
- Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
- Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
- Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
- Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
- Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz
Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.
(PM Bayerische Staatsregierung)