Aufatmen bei den Betreibern von Kleinwasserkraftanlagen. Am morgigen Donnerstag wird in einer Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie über die EEG Novelle verhandelt. Diese Novelle wird – anders als der vorherige Entwurf – die Förderung von Kleinwasserkraftanlagen mit bis zu 500 Kilowattstunden enthalten.
Das sind gute Nachrichten für Bayern, gerade auch, weil die kleine Wasserkraft weiterhin gefördert wird und ebenfalls als von überragendem öffentlichen Interesse liegend eingestuft wird.
MdB Marianne Schieder, SPD
Der ursprüngliche Entwurf der EEG Novelle sah ein Auslaufen der EEG Förderung bei Kleinwasserkraftanlagen von bis zu 500 Kilowattstunden zum Jahresende vor. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz begründete das damit, dass solche Anlagen ein Problem für Wasserbewohner darstellen. Der Wegfall der Förderung hätte eine Reduzierung der Einspeisevergütung von 12 Cent pro Kilowattstunde auf marktübliche 9 Cent zur Folge gehabt. Neue Kraftwerke wären sofort betroffen gewesen. Bei schon bestehenden hätte die hohe Einspeisevergütung nach 20 Jahren ab Bau oder Modernisierung geendet. Das Ministerium hatte das vor der Umentscheidung auf Anfrage so begründet:
Kleinst- und Kleinwasserkraftanlagen an Fließgewässern sind ein Grund, warum wir den von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte „guten ökologischen Gewässerzustand“ in Deutschland großenteils noch nicht erreichen. Wasserkraftanlagen sind ein Problem vor allem für Wanderfischarten. Diese Fische brauchen durchgängige Gewässer. Da geht es nicht nur um Arterhalt, sondern auch um Wiederansiedlung von solchen Fischarten. Sie können Wasserkraftanlagen kaum überwinden. Reihen sich mehrere Wasserkraftanlagen in einem Gewässer hintereinander an, addieren sich die Effekte. Es existieren auch nach wie vor noch keine technisch ausgereiften und zufriedenstellenden Lösungen zum Fischschutz beim Fischabstieg. Viele Fische und auch andere Gewässerorganismen erleiden bei der Abwanderung Verletzungen z.B. an den Turbinen, oft auch mit Todesfolge. Gerade für die Kleinstanlagen fehlen bezahlbare sowie technisch ausgereifte ökologische Maßnahmen. Bei großen Anlagen können schon heute eine Vielzahl an ökologischen Maßnahmen umgesetzt werden mit vergleichsweiser guter Wirkung auf den Fischschutz oder die Fischwanderung. Diese Maßnahmen sind bei größeren Anlagen wirtschaftlicher, weil die erzeugte Strommenge und damit die Einnahmen größer sind. Bei kleinen Anlagen lohnen sich die Maßnahmen weniger.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Widerstand bei den Betreibern zur ursprünglichen EEG Novelle
Anders sehen das die Betreiber, wie die 18 Stromerzeuger an der Lauterach. Gemeinsam produzieren sie laut eigenen Angaben bis zu 4 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Einer von ihnen ist Hubert Kerschensteiner aus Kastl. Er hat sein Wasserkraftwerk von seinen Eltern übernommen und hat stetig in das Kraftwerk investiert. Laut ihm kann ein Rechen, der vor der Turbine angebracht wird, die Fische vor Verletzungen durch die Turbine schützen. Zudem können die Fische über Fischtreppen auf die andere Seite des Baches gelangen. Der Wegfall der Einspeisevergütung in der Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde hätte für die Kraftwerksbesitzer ein Problem dargestellt und im Laufe der Zeit wahrscheinlich zu einem Wegfall einiger Kraftwerke geführt. Mit der Beibehaltung ist das jetzt abgewendet.
(bs)