Nach dem vorläufigen Urteil gegen die Klimaaktivistin Ronja Künkler aus Weiden haben sie und ihre Verteidigerin Zoë Ruge die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Feiheitsstrafe kritisiert. Tatsächlich wurde die 25-jährige Klimakleberin wegen Nötigung in fünf Fällen „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt, doch Staatsanwalt Roland Kugler hatte in seinem Plädoyer argumentiert, dass dies nicht mehr ausreiche, weil Ronja Künkler erst am Vortrag von der Polizei bei einer Aktion gelöst und weggetragen worden war – was sie offenbar nicht beeindruckt habe. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Solche harten Strafen seien geeignet, letztlich die Demokratie zu gefährden. Friedlicher politischer Protest dürfe nicht kriminalisiert werden. Aktivisten und generell Bürger würden sonst eingeschüchtert werden und seien nicht mehr so leicht zu gesellschaftlichem Engagement bereit.
Verteidigerin Zoë Ruge bezog sich bei ihrer Kritik auf die Sorgen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) und des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen (UN), Michel Forst. Beide Organisationen warnen vor harten Maßnahmen gegen friedlich Protestierende. Besonders scharf wird die Präventionshaft kritisiert, bei der Aktivisten wie Ronja Künkler ohne Straftat ins Gefängnis gesperrt werden, weil befürchtet wird, sie könnten sich an einer Straßenblockade beteiligen. Ronja Künkler war tatsächlich im September 2023 für zwei Wochen präventiv im Gefängnis. Mit Blick auf die angekündigten und dann auch erfolgten Straßenblockaden von ebenfalls protestierenden Landwirten warnt AI vor „Doppelstandards“. Die blockierenden Landwirte erhielten großen Rückhalt durch Politiker, während die blockierenden Klimaaktivisten scharf verurteilt und sogar vorsorglich ins Gefängnis gesperrt wurden.
Der UN-Sonderberichterstatter Michel Forst meint:
„Indem sie Umweltaktivismus als mögliche Terrorbedrohung einstufen, die Meinungsfreiheit beschränken und bestimmte Protestformen sowie Demonstranten kriminalisieren, tragen solche legislativen und politischen Entscheidungen dazu bei, dass der zivile Raum schrumpft und die Vitalität demokratischer Gesellschaften ernsthaft gefährdet wird.“
Im Kleinen würden auch solche Forderungen wie die der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Destabilierung der Demokratie beitragen, befürchten die Klimaaktivisten. Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg hat auf OTV-Anfrage wie folgt geantwortet:
„Da es sich bei den Ansichten von AI offensichtlich um eine allgemeine Kritik an der deutschen Rechtsprechung handelt, kann ich diese als einzelne Behörde der Strafrechtspflege nicht kommentieren.
Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass der Straftatbestand der Nötigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft wird.
Im Einzelfall hat unser Sitzungsvertreter tatsächlich durchaus differenzierte Anträge gestellt:
Die Angeklagte wurde für insgesamt fünf Nötigungen verurteilt. Für die ersten drei Taten wurden Geldstrafen beantragt. Lediglich für die letzten beiden Taten vom 22.08.2023 wurden kurze Freiheitsstrafen beantragt, weil die Angeklagte erst am Vortrage von der Polizei bei einer Aktion gelöst und weggetragen worden war. Es entspricht ständiger Praxis, dass die Strafen sich erhöhen, wenn Straftäter durch polizeiliche Eingriffe oder Anklagen völlig unbeeindruckt bleiben. Aus den beantragten fünf Einzelstrafen, war dann eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden“.
(gb)