Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof VGH hat einer Klage des Landesbund für Vogelschutz zugestimmt: Der Bebauungsplan des Gewerbegebiets in Teublitz ist unwirksam.
Der Wald an der A93-Anschlussstelle Teublitz hat jetzt wieder eine Zukunft – für unsere Zukunft. Denn der besonders artenreiche Mischwald gilt als Klimawald, weil hier besonders viel CO2 gespeichert wird. Der Stadtrat von Teublitz hat hier mit 18:2 Stimmen für ein neues Gewerbegebiet gestimmt – zulasten des Waldes. Proteste und Demonstrationen gegen die Rodung waren die Folge. Und eine Klage durch den Landesbund für Vogelschutz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof VGH. Mit Erfolg: Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet für unwirksam.
Die Pläne für das Teublitzer Gewerbegebiet sind das exakte Gegenteil von dem, was fast täglich an Maßnahmen für mehr Klima- und Naturschutz, sowie gegen den Flächenverbrauch gefordert wird. Hier geht es nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Ich freue mich daher sehr, dass die Planungen für das Gewerbegebiet in Teublitz erst einmal gestoppt sind.
Dr. Norbert Schäffer, Vorstand Landesbund für Vogelschutz
Seit 30 Jahren hat Teublitz kein Gewerbegebiet mehr ausgewiesen. Die möglichen Flächen dafür sind sehr beschränkt. Daher will die Stadt an diesem Standort festhalten, heißt es in einer Pressemitteilung:
Das Gericht hat unseres Erachtens im Laufe der mündlichen Verhandlung nicht erkennen lassen, dass es das Vorhaben in der Gänze an diesem Standort für nicht realisierbar ansieht. Zum aktuellen Zeitpunkt halten wir weiterhin an dem Vorhaben fest, an dieser Stelle an der Autobahn ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Das Urteil verweise laut der Stadt also lediglich auf Fehler im Bebauungsplan. Jetzt gelte es, die Urteilsbegründung abzuwarten.
(Bild: Demonstration gegen das Gewerbegebiet)
(mz)