Aufgrund der neuen Infektionsschutzverordnung passt das Klinikum St. Marien Amberg seine Besucherregeln an.
„Laut der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel für Besucher. Diese Regel setzen wir natürlich auch im Klinikum um“, so Vorstand Manfred Wendl. Für die Besucher im Klinikum bedeutet das konkret: Ein Besuch ist nach Vorlage des Nachweises über eine vollständige Impfung sowie nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Ein Antigen-Schnelltest ist hier für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test für 48 Stunden. Genesene werden Geimpften gleichgestellt, insofern eine Infektion mindestens 28 Tage und längstens 6 Monate zurückliegt. Außerdem ist laut der aktuellen Verordnung das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr vorgeschrieben. In geschlossenen Räumen und Gebäuden ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ausreichend.
Dies gilt grundsätzlich auch für unsere Besucher. Allerdings appellieren wir an alle statt einem medizinischen Mund-Nase-Schutz auch weiterhin FFP2-Masken beim Besuch im Klinikum durchgängig zu tragen. FFP2-Masken haben eine deutliche höhere Schutzwirkung, da diese mindestens 94 Prozent der Aerosole filtern. Dies dient ihrem eigenen Schutz, dem Schutz der Patienten und dem Schutz unserer Mitarbeiter im Klinikum.
Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg
Aktuell werden im Klinikum fünf Patienten mit einer bestätigten Covid-Infektion auf der Isolierstation behandelt, keiner davon intensivmedizinisch. „Wir rechnen aber mit einem weiteren Anstieg der Patientenzahlen. Sollte dies der Fall sein, so greifen unsere Konzepte vom Frühjahr, die auch jederzeit kurzfristig umsetzbar sind.“ Weitere Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Screening der Mitarbeiter in Risikobereichen mittels PCR-Test werden weiterhin durchgeführt.
Das Klinikum bittet außerdem darum die Möglichkeit der Online-Besuchsanmeldung zu nutzen. Unter anmeldung.klinikum-amberg.de kann jeder Besucher online einen festen Besuchstermin vereinbaren. Damit entfällt das Ausfüllen der Eigenerklärung vor Ort. Ist ein Besucher bereits online registriert, so kann sich dieser direkt bei der Information melden und kann damit unnötige Wartezeit vermeiden.
(vl)