Keine Lockerungen und Verschärfungen – darauf haben sich gestern Bund und Länder verständigt. Aber angesichts der niedrigen Intensivbettenbelegung wegen Omikron hat heute das Bayerische Kabinett über Lockerungen für Sport und Kultur diskutiert. Denn einerseits führe Omikron zu einer höheren Hospitalisierungsrate, doch andererseits zu einer niedrigeren Intensivbettenbelegung, erklärte Staatsminister Florian Herrmann. Die Omikron-Welle komme also in den Krankenhäusern an, allerdings nicht in den Intensivstationen. Es zeige ein weiteres Mal, dass Omikron zu milderen Verläufen führt, so Herrmann.
Deshalb haben die Minister heute keine grundlegenden Veränderungen beschlossen. Im Bereich Kultur und Sport ändert sich zum 27. Januar Folgendes:
Außerdem haben die Minister die 2G-Regel im Handel nun auch formell abgeschafft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regel bereits vergangene Woche gekippt.
Auch umgeimpfte Jugendliche können nun die außerschulischen Angebote der Jugendarbeit wieder wahrnehmen.
Die Hotspot-Regelung bleibt weiterhin außer Kraft. Heute liegen 30 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern über der 1.000er Grenze.
Bei Prüfungen, Meisterkursen und im gesamten Fahrschulbereich gilt künftig 3G.
Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
(vl)