Der 3. Angeklagte war „nur“ am Wohnungseinbruch in Fuchsmühl beteiligt, wo Gegenstände im Wert von rund 3.200 Euro entwendet wurden. Seine Strafe fiel entsprechend geringer aus. Er erhielt 2 Jahre 11 Monate. Wegen seiner Drogenabhängigkeit kommt auch er in eine Entziehungsanstalt.
Insgesamt gab es in dem Verfahren 4 Verhandlungstage. Bereits am 1. Prozesstag hatten die 3 Angeklagten nach einem Rechtsgespräch gestanden, dass sie die Taten so ausgeführt hatten, wie sie in der Anklageschrift beschrieben sind. Auf einige der Zeugen konnte die Kammer des Landgerichts Weiden deshalb verzichten. Als Strafrahmen legten sie für die Täter des Juwelenraubs Haftstrafen zwischen 7 Jahren 6 Monaten und 8 Jahren 6 Monaten fest. Für den 3. Angeklagten sollte sich die Haftstrafe zwischen 2 Jahren 9 Monaten und 3 Jahren 3 Monaten bewegen.
Die Opfer des Wohnungseinbruchs leiden noch heute psychisch unter den Folgen der Tat und sind deshalb in Behandlung. Bei ihrer Befragung brach die geschädigte Frau in der vergangenen Woche in Tränen aus.
Heute, am letzten Verhandlungstag, kamen noch 2 Gutachter zu Wort, die über die Drogenabhängigkeit von 2 der 3 Angeklagten berichteten.
(tb)