Im Landkreis Tirschenreuth wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Damit gelten ab Sonntag, 29. August 2021, 00:00 Uhr inzidenzabhängigen Einschränkungen gem. der 13. BayIfSMV – unabhängig davon, welcher Inzidenzwert am Samstag oder Sonntag vorliegt. Demnach greift nun die 3G-Regel im Landkreis: Beispielsweise dürfen Patienten in Krankenhäusern nur von Menschen mit einem negativen Testnachweis, Geimpften oder Genesenen besucht werden. Sport ist in geschlossenen Räumen ebenfalls nur mit Testnachweis, als Genesener oder Geimpfter erlaubt, während unter freiem Himmel die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet ist.
Alle weiteren Regeln sind im heutigen Amtsblatt veröffentlicht worden.
(vl)