Immer wieder werden Besatzungen von Flugzeugen oder Hubschraubern mit Laserpointern attackiert. Ein 61-jähriger Schwandorfer hat sich jetzt erneut wegen eines solchen Vergehens vor Gericht verantworten müssen.
Der Mann hatte aus dem Fenster seiner Wohnung mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gezielt, der über seinem Haus kreiste. Die Beamten waren bei einer Vermisstensuche im Einsatz.
Dafür verurteilte ihn das Amberger Amtsgericht in erster Instanz wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr zu 10 Monaten auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie wollte eine höhere Strafe und eine Verurteilung wegen Angriffs auf Vollzugsbeamte, sowie versuchter Herbeiführung eines Unglücksfalls und versuchter schwerer Körperverletzung erreichen.
Das Landgericht Amberg verurteilte den Angeklagten nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr auf Bwährung und einer Geldstrafe von 4500 Euro. Der Angeklagte habe mit seiner Tat zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Alle weiteren Anklagepunkte wurden fallengelassen
Der bisher völlig unbescholtene Angeklagte selbst hatte bereits in erster Instanz die Tat zugegeben und verfolgte den Prozess ruhig. Er bereue seine Tat aus ganzem Herzen und entschuldigte sich noch einmal bei der Hubschrauberbesatzung
In der Nacht vom 26. Juni hatte der Mann aus seiner Wohnung in Schwandorf mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gezielt, der über seinem Haus kreiste. Die Beamten waren bei einer Vermisstensuche im Einsatz.
(db)