Dunkelheit in der Stadt Amberg – denn die Wahrzeichen dürfen nun ab 22 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Im Bundesgesetzblatt heißt es dazu wörtlich:
Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen.
Auch die Stadt Weiden ist nun nachts dunkel. Ausgenommen von der Regel sind Beleuchtungen, die der Verkehrssicherheit oder der Abwehr anderer Gefahren dienen und dabei nicht kurzfristig von anderen Maßnahmen ersetzt werden können.
Die bundesweite Energieeinsparverordnung gilt nun ein halbes Jahr – also bis Ende Februar 2023.
(vl / Kamera: Alfred Brönner/Gustl Beer)