Erwachsenenbildung ist in der bayerischen Verfassung verankert und nach bayerischem Gesetz gleichberechtigter und eigenständiger Hauptbereich des Bildungswesens. In der Öffnungsdebatte hat die Erwachsenenbildung aber lange auf eine Perspektive warten müssen – bis jetzt. Der Ministerrat hat Lockerungen für Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen bekannt gegeben. Ab dem 30. Mai dürfen sie den Lehrbetrieb wieder aufnehmen – unter Auflagen zumindest.
Seit dem 16. März war die Erwachsenenbildung im Präsenz-Format bayernweit ausgesetzt. Daraus hat sich zunächst ein finanzielles Problem ergeben. 40% aller Einnahmen der Volkshochschulen werden über Teilnehmer-Gebühren erzielt, wie uns der VHS-Verbund im Landkreis Schwandorf erzählt. Diese Gebühren wurden in den vergangenen Wochen alle storniert. Rund die Hälfte der privatrechtlich organisierten Volkshochschulen hatte bereits Kurzarbeit beantragt – zuletzt auch die vhs im Kreis Schwandorf. Einen Rettungsschirm von 30 Mio. Euro hat der bayerische Ministerrat nun beschlossen: Dieses Geld soll zum einen den Erwachsenenbildungseinrichtungen und zum anderen den selbstständigen Dozenten zugute kommen.
Einige Kurse werden bereits auf einer internen Cloud der VHS angeboten und die bayerische Volkshochschule präsentiert auf der Plattform vhs.daheim kostenfrei Vorträge, Lesungen und Sportübungen.
Die digitale Lehre könne aber nur bedingt eine Lösung sein. Denn dadurch werden bei weitem nicht alle erreicht und auch die soziale Verantwortung, in der sich die vhs sieht, kommt zu kurz.
Aktuell arbeitet man an der VHS im Kreis Schwandorf an der Planung für den Rest des Sommers und des anstehenden Wintersemesters. Dafür warte man gerade auf die konkreten Hygiene- und Abstandsauflagen. Sicher ist aber: das Angebot in der Erwachsenenbildung kann wieder weitergehen.
(az/mob)