Weniger Kontakte und mehr Sicherheit: Das sollen die neuen Corona-Maßnahmen bringen. Am 21. Dezember haben sich die Länderchefs gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf weitere Einschränkungen geeinigt. Diese betreffen nun auch die Geimpften und Genesenen und sind ab heute gültig.
Neue Regeln ab heute
Es dürfen sich maximal zehn Menschen treffen – diese Kontaktbeschränkungen gelten für Geimpfte und Genesene. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Ist aber auch nur ein Ungeimpfter bei dem Treffen, dann gelten strengere Regeln: Angehörige eines Haushalts plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand.
Mehr Menschen dürfen sich nur in der Gastronomie treffen: Denn in Restaurants treffen ohnehin mehr Menschen an verschiedenen Tischen zusammen. Deshalb ist es laut dem bayerischen Gesundheitsministerium widersprüchlich, wenn sich in der Gastronomie mehr als zehn Fremde treffen dürften, aber nicht mehr als zehn Bekannte.
In der Gastronomie gilt weiterhin eine Sperrstunde ab 22 Uhr und die 2G-Regel in Innen- und Außenräumen.
Bei geschlossener Gesellschaft, die in separaten Räumlichkeiten des Gastro-Betriebes abgehalten wird, gilt in Bayern die 2G-plus-Regel. Außerdem muss dort die Zehn-Personen-Grenze eingehalten werden. Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Weiterhin gilt 2G plus in Kino, Theater, Museum und anderen Freizeitangebote in Innenräumen. Bei Angeboten, die vorwiegend im Freien sind, ist 2G vorgeschrieben. Darunter fallen beispielsweise Zoos und botanische Gärten.
Außerdem ist die Altersgrenze bei den Kindern, die von den 2G- und 2G plus-Regelungen ausgenommen sind, von 12 auf 14 Jahre angehoben worden.
Clubs, Discotheken und Bordelle bleiben geschlossen. Ab heute sind außerdem Tanzveranstaltungen außerhalb von Clubs und Discotheken verboten. Eine Ausnahme: davon ist der Tanzsport.
Das Zuschauerverbot gilt nun nicht mehr nur für große überregionale Sportveranstaltungen, sondern auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
Außerdem verbietet die bayerische Corona-Verordnung das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Darüber hinaus kann die jeweilige Kreisverwaltung auf weiteren Straßen und Plätzen ein Alkoholverbot verhängen.
Besuche im Pflege- oder Altenheim ist nun für alle nur noch mit negativem Corona-Test möglich.
Silvester und Jahreswechsel: Das ist erlaubt
An Silvester gelten teilweise andere Regeln. So ist die Sperrstunde in der Gastronomie ausnahmsweise aufgehoben. Ab 15 Uhr bis 1. Januar, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen Plätzen und ihrer Umgebung verboten. Wenn mehr als zehn Menschen zusammenkommen, müssen sie sich laut Corona-Verordnung „unverzüglich zerstreuen“. Für welche Plätze das gilt, legt die Kreisverwaltung selbst fest. Außerdem herrscht ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Damit wollen Bund und Länder ein Überlasten der Krankenhäuser vermeiden.
(vl)