Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte am Montag, dass die Abstandsregelung von Windkraftanlagen, die sogenannte 10H-Regelung, verfassungsmäßig ist. Ist also eine derartige Anlage 200 Meter hoch, dann soll der Abstand zur nächsten Siedlung 2 Kilometer betragen. Außer, wenn der Stadt- oder Gemeinderat etwas anderes beschließt.
Die Regelung wird es in Bayern also weiterhin geben. Die Reaktionen auf das Urteil könnten unterschiedlicher nicht sein. Die CSU lobt die Entscheidung. Für den CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Harald Schwartz können Investoren so jetzt besser planen und die Belange der Anwohner würden besser berücksichtigt.
Enttäuscht zeigte sich die SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl. Sie hofft jetzt auf die Kommunen, dass sie dennoch weitere Flächen für Windkraftanlagen finden werden.
Der Landesbund für Vogelschutz befürchtet nach dem Urteil, dass es in der Konsequenz weitere Windparks in Wäldern geben werde. (tb)