So, 15.01.2023 , 09:00 Uhr

Amberg

19. Januar - Stichtag für Führerscheinumtausch

Bis in acht Jahren soll in der EU der neue einheitliche Führerschein eingeführt sein. Je nach Geburtsjahr wird es Zeit sich, um den Umtausch zu kümmern.

Wenn Ihrer noch rosa oder vielleicht sogar noch grau ist, dann wird’s langsam Zeit sich, um einen Umtausch zu kümmern. Ein neuer Europaweit einheitlicher Führerschein im Scheckkartenformat soll alle bisherigen ersetzen. Je nach Geburtsjahr gibt es Fristen, bis wann Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Neuen tauschen müssen. Der nächste Stichtag: der 19. Januar – für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

Sollten Sie zu diesen Jahrgängen gehören, die heuer ihre Fahrerlaubnis neu ausstellen lassen müssen, wird’s allerdings eng. Die Führerscheinstellen haben im Moment kaum Termine frei.

Für den Umtausch brauchen sie:

– ihren aktuellen Führerschein
– einen Personalausweis oder Reisepass
– ein aktuelles biometrisches Passbild.

Ausschlaggebend, bei welcher Führerscheinstelle Sie Ihren neuen Führerschein beantragen müssen, ist also Ihr aktueller Wohnort. Sollten Sie in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Strassenverkehrsbehörde umgezogen sein, sollten sie sich eine Bestätigung derjenigen Behörde besorgen, die für die Ausstellung des ersten Führerscheins zuständig war. Das übernimmt aber auch Ihre aktuell zuständige Führerscheinstelle.

Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt rund 30 Euro – je nach Behörde. Sollten Sie mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt werden, kann die Polizei ein Bußgeld über 10 Euro verhängen.

Hier die Fristen für den Führerscheinumtausch in der Übersicht:

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellung 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausstellung 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellung 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellung 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellung 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellung 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellung 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellung 2012 bis 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(db)

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