2 Jahre 6 Monate – so lautet das Urteil gegen den 28-jährigen Mohammad H. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in der Nacht vom 29. auf den 30 Januar dieses Jahres ein 1-jähriges Baby heftig geschlagen und gebissen hat. Angeklagt war er deshalb des Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Seine damalige Freundin nahm sich für einen Abend frei und wollte den Abend mit Freundinnen verbringen. Mohammad, der als sehr eifersüchtig gilt, betrank sich an jenem Abend mit Alkohol. Letztendlich schlug er das Baby so stark, dass es nach Gutachterangaben 3 Einblutungen am Kopf, blaue Flecken und eine Bisswunde am Bein hatte. Damals wurden bei dem Angeklagten 1,4 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte. „Der Alkohol hat mein Leben kaputt gemacht. Ich bitte um Gnade. Ich möchte ein neues Leben beginnen“ – so Mohammad H. in seinem „letzten Wort“ vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte 3 Jahre Haft, Verteidigerin Selina Moser 2 Jahre auf Bewährung. Letztendlich wurden es 2 Jahre 6 Monate. Der Vorsitzende Richter zitierte in seiner Urteilsbegründung die Bayerische Verfassung. Darin heißt es im Artikel 125: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes“. Diesen Artikel habe der Angeklagte brutal und schäbig missachtet. Deshalb hätte es auch bei einer Haft von 2 Jahren keine Bewährung gegeben. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde verneint, auch wenn Mohammad H. ein Alkoholproblem hat. Der Grund: Er kann zu wenig Deutsch, als dass er eine Entziehungskur erfolgreich und sinnvoll zu Ende bringen könnte. (tb)