Was tun Sie als Erstes, wenn Sie aufstehen? Vermutlich werden Sie sich erst einmal etwas anziehen. Kleidung brauchen wir jeden Tag. Und daher gehört Kleidung auch zum täglichen Bedarf – wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München gestern Abend entschieden hat. Damit sind auch Bekleidungsgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen. Die Modeläden unserer Region freuen sich.
(mz)