Do, 30.12.2021 , 15:07 Uhr

Bayern

2G-Regelung gilt nicht mehr für Bekleidungsgeschäfte

Kleidung gehört zum täglichen Bedarf – das hat nun der Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Damit sind auch Bekleidungs- und Modeläden in Bayern von der 2G-Regelung ausgenommen.

Was tun Sie als Erstes, wenn Sie aufstehen? Vermutlich werden Sie sich erst einmal etwas anziehen. Kleidung brauchen wir jeden Tag. Und daher gehört Kleidung auch zum täglichen Bedarf – wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München gestern Abend entschieden hat. Damit sind auch Bekleidungsgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen. Die Modeläden unserer Region freuen sich. 

(mz)

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