Bier gehört zu den Grundnahrungsmitteln. Diesen Spruch haben Sie bestimmt auch schon gehört. Heuer feiert das Reinheitsgebot 500-jährigen Geburtstag. Ein weltweit beachteter Tag, der am 23. April gefeiert wird. Laut Winfried Riedl, Rechtsreferent der IHK Regensburg, gab es das Reinheitsgebot von 1516 nur ein paar Jahre. Was einem Brauer heutzutage gestattet ist und was nicht, das regelt das sogenannte Vorläufige Biergesetz von 1993. Darin tauchen sie wieder auf, die bekannten Zutaten: Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe. Für obergärige Biere gestattet dieses Vorläufige Biergesetz wiederum auch Malz aus anderen Getreidesorten sowie den Zusatz verschiedener Zuckerarten. Eine Artenvielfalt innerhalb des Reinheitsgebotes findet sich zum Beispiel beim Rhanerbräu. Geschäftsführer Alois Plößl, kreiert völlig neue Geschmackskompositionen aus verschiedenen Hopfensorten. Zudem lässt er Bier in alten Whiskyfässern reifen. Sebastian Jakob vom Nittenauer Brauhaus hat mehrere spezielle fruchtige Craft-Biere entwickelt. Alles natürlich nach dem Reinheitsgebot. (ts)