Eine Verordnung der EU sorgt derzeit für Aufregung. Denn in der Verordnung „zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ wurde 2015 der Begriff „Obazda/ Obatzter“ geschützt. Für Wirte in der Region bedeutet das, sie müssen zahlen, wenn sie die Käsezubereitung auf ihrer Speisekarte weiter „Obazda“ nennen wollen.(ms)