Im Fall des Angeklagten Stephan T. aus Neustadt ist das Urteil gefallen. Er ist des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Am 17. April vergangenen Jahres hat er seinen Vater nach einem Streit mit dem Holzteil einer Axt mehrmals auf den Kopf geschlagen und schwer verletzt.