Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München sagte am späten Dienstagnachmittag, dass der Bebauungsplan überarbeitet werden müsse. Für den Weidener Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze ein kleiner Erfolg, hatte er doch gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren angestrengt.
Zum einen bemängelten die Münchener Richter, dass es sich um das Parkhaus herum um kein Kerngebiet, sondern um ein Mischgebiet mit Wohnbebauung handelt. Zum anderen sei das Parkhaus auch zu groß geplant.
Laut Rechtsdezernent Hermann Hubmann wird jetzt der Bebauungsplan überarbeitet. Im Anschluss daran müsse er dem Stadtrat erneut vorgelegt werden. Nach einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans müssen dann die Stadträte erneut entscheiden. Bis spätestens März kommenden Jahres soll dies geschehen sein. Denn dann haben sich die Münchener Richter zu einem vor-Ort-Termin angemeldet, um sich ein Bild der Lage zu verschaffen.
(tb)