Neualbenreuth: Berufung im Fall Egerer Stadtwald Eigentlich wäre das Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts vom 2. Dezember am Donnerstag rechtsgültig geworden, doch das Bundesinnenministerium will in Berufung gehen. Gemäß Urteil sollte der Egerer Stadtwald bei Neualbenreuth an Cheb gehen und die treuhänderische Verwaltung durch den Bund aufgegeben werden. Laut Rechtsanwalt Dr. Manfred Gratzl aus Weiden, der die Stadt Cheb vertritt, geht es bei der Berufung allerdings nur um eine juristische Formulierung. Im Grunde wolle der Bund auch, dass die treuhänderische Verwaltung aufgegeben wird. Dr. Gratzl rechnet damit, dass die Berufungsverhandlung gegen Ende dieses Jahres aufgenommen wird.