In Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat heißt es: „In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.“ Am gestrigen Mittwochabend war dies in Weiden der Fall. Die Stadtspitze samt Dezernenten der Stadt waren vor Ort, um drängende Fragen zu beantworten.
(tb)