Der Tag des Patienten – bundesweit haben Krankenhäuser heute Patienten und andere Besucher über ihre Rechte aufgeklärt. Nach dem 2013 verabschiedeten Patientenrechtegesetz muss zum Beispiel der Arzt den Patienten umfassend und verständlich über die Erkrankung aufklären. Jedem muss außerdem ein Einblick in die eigene Patientenakte gewährt werden. Auch wichtig: Der Patient hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Steht er einer Behandlung skeptisch gegenüber, darf er zum Beispiel eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. In Amberg lag der Schwerpunkt in diesem Jahr auf den Patientenfürsprechern, die am Klinikum bei Problemfällen zwischen Patienten und Klinikpersonal vermitteln. Außerdem stand die Demenzbeauftragte des Klinikums allen Interessierten Rede und Antwort. (jl)