Das Bürgerbegehren „Weidener Volksfestplatz“ ist nicht zulässig. Das hat der Weidener Stadtrat in einer namentlichen Abstimmung mit 26 zu 10 Stimmen beschlossen. Grund: Das Bürgerbegehren gegen den Festplatz ist nicht rechtmäßig, da in der Vergangenheit mehrere bindende Beschlüsse des Stadtrates vorausgegangen sind. Der Ausstieg aus den Verträgen und dem Projekt „Festplatz-Neubau westlich der Neustädter Straße“ ist rechtlich nicht zulässig, da die Verträge bindend sind und ein Bürgerbegehren kein ausreichender Kündigungsgrund ist.
Bei der anschließenden Abstimmung stimmte der Weidener Stadtrat mit 26 zu 10 Stimmen gegen das Bürgerbegehren. Dabei stimmte der Fraktionsvorsitzende der CSU, Wolfgang Pausch, als einziger nicht mit seinen Parteikollegen.