Bund und Länder haben sich heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten – auf der Basis der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungserichts: Denn gegen die Bundesnotbremse, die im April 2021 verhängt wurde, sind von Seiten der Bürger, Politiker und Rechtsanwälte zahlreiche Klagen eingegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass diese mit ihren Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und den Schulschließungen verhältnismäßig sei.
(vl)