Auf den deutschen Straßen sind rund 5 Millionen PKW unterwegs, die auf einen gewerblichen Halter zugelassen sind. Diese Dienstwagen dürfen vom Mitarbeiter oft auch privat gefahren werden. Praktisch für den Arbeitnehmer weil er sich kein eigenes Auto kaufen muss. Allerdings bekommt man das Auto nicht „geschenkt“ vom Arbeitgeber. Die private Nutzung muss versteuert werden. Wir haben uns das ganze vom Experten erklären lassen. Jetzt in unserem Steuertipp.
(ac)