Die Partei „Die Heimat“ hieß früher noch „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“, kurz NPD. Diese Umbenennung war nur möglich, weil ein Verbotsverfahren gegen die NPD 2017 scheiterte. Zwar bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Partei verfassungswidrig sei, doch spielte sie zum damaligen Zeitpunkt politisch bereits keine Rolle mehr. Bedeutungslosigkeit trifft auf die AfD nicht zu. Und auch sie wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Bei einem Diskussionsabend in Weiden wurde der Frage nachgegangen, ob hier ein Verbot möglich wäre.
(gb)