Rund eine Million Drohnen sollen sich laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung bis 2020 in der Luft befinden. Doch befasst man sich als Nutzer nicht eingehend mit diesem Thema, drohen schnell Bußgelder. Ist das Ganze reiner Spaß für private Zwecke oder stellen Drohnenflüge eine Gefahr dar? Klare Regeln müssen her, genau deswegen gilt seit dem 01. Oktober auch eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums.
Drohnenbesitzer müssen künftig aufpassen. Neue Knackpunkte der Verordnung liegen besonders in der Kennzeichnung der Drohnen und dem Drohnenführerschein. So sieht die Kennzeichnung eine feuerfeste Plakette mit Adresse und Namen für Drohnen ab 250 Gramm vor. Der Drohnenführerschein wird nötig ab einem Gewicht der Drohne von zwei Kilogramm. (sd)