Ein neues Jahr beginnt und das heißt für viele: Für das abgelaufene Jahr die Steuererklärung ausfüllen und anfertigen. Anschließend heißt es warten auf den Steuerbescheid und hoffen auf eine satte Steuererstattung. Wenn der Steuerbescheid jedoch nicht so ausfällt wie Sie sich das erhofft haben, dann gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Wann es diese Möglichkeit gibt und was sie bei Ihrem Einspruch dann beachten müssen? Das verraten wir Ihnen jetzt in unserem Steuertipp.
(ac)