Nach der Bayerischen Gemeindeordnung ist das Ehrenbürgerrecht die höchste Auszeichnung, die eine Stadt vergeben kann. Verliehen wird sie an Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger und das Ansehen einer Kommune verdient gemacht haben. Dementsprechend erlesen und klein ist der Kreis der Ehrenbürger. In Schwandorf ist dieser nun um zwei Personen erweitert worden. (ab)