Im Kampf der Amberger Grammer AG gegen die feindliche Übernahme durch die Investoren-Familie Hastor ist heute in Nürnberg ein Urteil verkündet worden. Demnach durfte der Konzern Aktien an den strategischen Partner Ningbo Jifeng ausgeben.
Wie berichtet hatte die 3. Handelskammer des Landgerichts Nürnberg Fürth zu klären, ob die Hastor-Gruppe Prevent die Ausgabe verbieten lassen kann. Denn mit dieser Aktienausgabe sinkt der Einfluss von Hastor bei der Hauptversammlung am 24. Mai. Dort möchte der Investor die Kontrolle über die Grammer AG übernehmen. Wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner mitteilte, wurde im Endurteil die einstweilige Verfügung aufgehoben, die es der Grammer AG untersagt hatte, Aktien einer begebenen Pflichtwandelanleihe an die JAP Capital Holding GmbH auszugeben.
Auf Antrag der Prevent DEV GmbH hatte die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth am 31. März 2017 eine einstweilige Verfügung gegen die Grammer AG erlassen. Darin wurde es dieser untersagt, bis zu einer Freigabe durch das Bundeskartellamt bzw. dem Ablauf bestimmter Fristen Aktien an die JAP Capital Holding GmbH in Ausübung einer Pflichtwandelanleihe über einen Nennbetrag von 60 Millionen EUR auszugeben. Die Grammer AG hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Nach Eingang des Widerspruchs stellte die Kammer für Handelssachen am 25. April 2017 die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Nachdem am 16. Mai 2017 mündlich über den Widerspruch verhandelt worden war, hat das Landgericht heute Mittag durch Endurteil die einstweilige Verfügung aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Inzwischen setzt sich laut Grammer-Vorstand Hartmut Müller die Entwicklung fort, dass verunicherte Kunden ihre Aufträge einfrieren oder zurückziehen. Der Aktienkurs sinkt. In wieweit sich die Entwicklungen und das heutige Urteil auf die Abstimmungen bei der Aktionärsversammlung auswirken, ist völlig unklar. (gb)